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Verhinderung- und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege (auch Urlaubspflege genannt) ist für Personen geeignet, bei denen Sie als pflegende Angehörige an der Pflege gehindert sind. Dies kann beispielsweise Erholungsurlaub, Krankheit oder auch mal ein Friseurbesuch sein.

Durch dieses Angebot haben Sie die Möglichkeit, Ihren Freizeitaktivitäten nachzugehen und neue Kraft für die Pflege Ihres Angehörigen zu schöpfen.

Wenn Sie unser Angebot in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an uns , wir helfen Ihnen den Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse einzureichen.

Die Abrechnung erfolgt nach Antragstellung durch uns, bei der zuständigen Pflegekasse.

Weitere Kosten wie Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden.


Ist kein Pflegegrad vorhanden, dann besteht die Möglichkeit, dass Angebot als Selbstzahler zu nutzen.








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